Auszug aus der Gartenordung für die Stadt Karlsruhe (§§1-18):

  1. Die Tore der Anlage sind in der Zeit vom 01. März bis zum 30. Oktober täglich von 10.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit offen zu halten. Abends sind die Tore durch die Pächter zu schließen.

  2. Ruhezeit: Sonn- und Feiertagen sind weiterhin allgemeine Tage der Arbeitsruhe.

  3. Benzinbetriebene Geräte sind grundsätzlich untersagt!

  4. Gartenabfälle dürfen nicht im Wald, oder in offenem Gelände entsorgt werden! Es drohen bei Sichtung eine Anzeige und Bußgeld.

  5. Küchenabfälle wie Fleisch, Knochen, Käse oder ähnlichem dürfen nicht auf dem Kompost entsorg werden, da dies Ratten und Mäuse anziehen.

  6. Gartenfeste sind im Voraus bei der Vorstandschaft anzumelden. Für entstandene Schäden an Gemeinschafts- oder Garteneinrichtungen Dritter ist der veranstaltete Pächter voll Haftungspflichtig.

  7. Das Aufstellen von Zelten und Pavillons, auch für kurze Zeit, ist vom Vorstandsteam zu genehmigen.